Allgemeine Geschäftsbedingungen

G.A. Maas Leder B.V.

 

1. Definitionen
1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Nutzer, G.A. Maas Leder B.V., im Folgenden „Maas“ genannt.
1.2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jede andere Partei von Maas als „Käufer“ bezeichnet. Diese Bezeichnung gilt auch für andere Parteien mit einer anderen Geschäftsfähigkeit als dem Käufer.
1.3. Der Begriff „Vereinbarung“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst jede Vereinbarung zwischen Maas und dem Käufer.
1.4. Alle Eigentumsrechte, die Gegenstand eines von Maas abzuschließenden Vertrages sind, werden als „Kaufgegenstand“ oder „Kaufgegenstand“ bezeichnet. Dieser Hinweis gilt auch dann, wenn nicht (lediglich) ein Kaufvertrag zustande kommt.

2. Allgemeines
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und sind Bestandteil aller Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Leder und anderen Artikeln (einschließlich Gummi, Kunststoffen, Kurzwaren, Werkzeugen und Maschinen).
2.2. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, soweit zur Durchführung des Vertrages/der Verträge die Einschaltung Dritter erforderlich ist.
2.4. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.5. Bei wiederholten oder mehrfachen Bestellungen des Käufers in gesonderten (als solche anzusehenden) (Kauf-)Verträgen gelten jeweils diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang anwendbar. In diesem Fall werden Maas und der Käufer in Absprache neue Bestimmungen vereinbaren, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen. Der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen werden so weit wie möglich berücksichtigt.
2.7. Soweit Maas als (niederländischer) Vertreter eines (ausländischen) Herstellers oder anderen Verkäufers auftritt, kommt kein direkter Vertrag zwischen Maas und dem Käufer zustande, sondern ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem betreffenden (ausländischen) Hersteller/Verkäufer.
2.8. Vom Käufer wird erwartet, dass er jederzeit weiß, welche Verarbeitung zur Herstellung der von ihm erworbenen Gegenstände erforderlich ist. Unkenntnis des Käufers hierüber kann in keinem Fall zu Reklamationen oder Haftungsansprüchen seitens Maas führen.

3. Angebote
3.1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Ein sogenanntes „Fixangebot“ ist nicht länger als eine Woche nach Ausstellung gültig.
3.3. Die Preise in den Angeboten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie aller im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.4. Das Angebot basiert auf den Angaben des Käufers. Maas kann sich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit verlassen und der Käufer gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
3.5. Weicht eine Annahme (in unwesentlichen Punkten) von einem Angebot ab, ist Maas hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann aufgrund dieser abweichenden Annahme nicht zustande, sofern Maas nichts anderes angibt.
3.6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Maas nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
3.7. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

4. Auftragsbestätigungen
4.1. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit dem Inhalt der Bestätigung oder Rechnung einverstanden ist, es sei denn, der Käufer hat innerhalb einer Woche nach dem Tag der Zusendung der Bestätigung oder Rechnung schriftlich, per E-Mail oder eingeschriebenem Brief an Maas Widerspruch eingelegt.

5. Lieferung
5.1. Maas liefert die gekaufte Ware an den Käufer „ab Werk“ bzw. ggf. aus eigenem Lager oder von dem mit dem Käufer weiter zu vereinbarenden Standort.
5.2. Der Käufer erkennt, dass sich mit „ab Werk“ immer ein anderer Ort im In- oder Ausland als die Geschäftsadresse in Maas bezieht.
5.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Maas nicht versandkostenfrei.
5.4. Der Transport der gekauften Artikel erfolgt auf Gefahr des Käufers.
5.5. Jede Rücksendung muss im Originalzustand und in der Originalverpackung an Maas geliefert werden. Rücksendungen ohne triftigen Grund gehen zu Lasten des Käufers. Jeder Rücksendung muss stets eine Rücksprache mit Maas vorausgehen.
5.6. Die Versandkosten für die Inspektion gehen zu Lasten der Maas, was bedeutet, dass der Käufer für die Inspektion(en) verantwortlich ist.
5.7. Kann die gekaufte Ware aus Gründen, die Maas nicht zu vertreten hat, nicht versandt werden, hat Maas die Lieferfrist dadurch gewahrt, dass Maas die Ware für einen Zeitraum von maximal einem Monat für den Käufer bereithält. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht des Käufers an diesen Waren, unbeschadet seiner diesbezüglichen Verpflichtungen.
5.8. Angegebene Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.9. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss Maas vom Käufer in Verzug gesetzt werden, bevor er in Verzug gerät.
5.10. Die im Rahmen von Lieferverträgen mit mehr als einer einmaligen Lieferung erworbenen Artikel müssen innerhalb der angegebenen Frist, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats nach jeder Lieferung, vollständig abgenommen werden. Andernfalls wird die Ware dem Käufer von Maas in Rechnung gestellt und auf Kosten des Käufers gelagert. Nach Ablauf der Frist von einem Monat erlischt das Recht des Käufers an dieser Ware, unbeschadet seiner diesbezüglichen Verpflichtungen.
5.11. Sichtsendungen, die der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Versand durch Maas zurücksendet, werden von Maas dem Käufer als vom Käufer gekauft in Rechnung gestellt.
5.12. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Etwaige Reklamationen wegen der bei der Inspektion festgestellten Mängel der Kaufsache erfolgen dann gemäß Artikel 6 (Reklamationen, Größen).

6. Anzeigen, Größen
6.1. In allen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind Kilogramm- oder Quadratmeterangaben bzw. Angaben pro Stück angegeben.
6.2. Sofern der Käufer nicht das Gegenteil nachweist, gelten die in der Rechnung angegebenen Maße und Gewichte als die tatsächlich gelieferten.
6.3. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der gekauften Artikel schriftlich bei Maas eingereicht werden.
6.4. Das Beschwerdeschreiben muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Beschwerde enthalten, damit Maas angemessen reagieren kann.
6.5. Hat der Käufer nicht innerhalb der gesetzten Frist von 8 Tagen reklamiert, erlöschen sämtliche Rechte und Ansprüche des Käufers.
6.6. Kein Reklamationsrecht:
a. bei Verkauf nach Gewicht: ein Gewichtsunterschied von nicht mehr als 1/2 %;
B. bei Sonderverkäufen: ein Größenunterschied von nicht mehr als 3 % auf dem gesamten Los.
6.7. Wenn „eine bestimmte Menge“ verkauft wurde, dürfen maximal 10 % mehr oder weniger geliefert werden. Liefert Maas weniger als 90 %, ist Maas nach Wahl von Maas zu Nachlieferungen oder zur Zahlung des Wiederbeschaffungswertes auf Basis des Marktwertes am Tag der Lieferung verpflichtet.
6.8. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Größen ist das Ergebnis der Messung durch das von Maas ausgewählte international zertifizierte Lederinstitut für die Parteien verbindlich. Die Kosten der Messung bzw. des Wiegens trägt derjenige, der sich im Unrecht befunden hat.
6.9. Bei berechtigter Reklamation ist Maas nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder den Rechnungsbetrag anzupassen, das beanstandete Produkt erneut zu liefern oder einen Teil des bereits gezahlten Preises ohne weitere Vertragserfüllung zurückzuerstatten.

7. Rabatte
7.1. Vom Rechnungsbetrag werden folgende Rabatte gewährt, sofern Maas auf der Rechnung nichts anderes angibt:
a. bei Zahlung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum: 3 %;
B. bei Zahlung bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum: 2 %.
7.2. Erfolgt die Zahlung später als 30 Tage nach Rechnungsdatum, verfällt etwaiger Skontoabzug.
7.3. Eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen nach Rechnungsdatum ist nicht zulässig.
7.4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen von Maas gegenüber dem Käufer sofort fällig.
7.5. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist Maas berechtigt, weitere Lieferungen an den Käufer einzustellen, bis der gesamte ausstehende Betrag aus allen mit Maas geschlossenen Verträgen vollständig bezahlt ist. Maas ist in diesem Fall auch berechtigt, Folgebestellungen nur per Nachnahme zu versenden.

8. Zahlung
8.1. Wenn der Käufer einen Monat (ein Teil eines halben Monats gilt als ein halber Monat) nach Rechnungsdatum nicht bezahlt hat, hat der Käufer anschließend Anspruch auf Zahlung für jeden Zeitraum eines halben Monats (ein Teil eines halben Monats gilt als ein halber Monat). 1/2 % Zinsen werden unbeschadet der Zahlungspflicht fällig.
8.2. Sämtliche Kosten der außergerichtlichen Beitreibung, die sich nach den Sätzen der niederländischen Anwaltskammer richten, gehen zu Lasten des Käufers.
8.3. Zahlungen des Käufers dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der Begleichung der am längsten offenen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

9. Verzug und Verzug des Käufers
9.1. Maas ist berechtigt, ohne dass der Käufer daraus einen Schadensersatzanspruch herleiten kann, ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung alle Verträge mit dem Käufer ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Käufer in irgendeiner Weise seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt eine dieser Vereinbarungen gegenüber Maas.
9.2. Maas behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit per Einschreiben vor Lieferung eine Sicherheit für die fristgerechte Bezahlung der Ware zu verlangen, wenn begründete Befürchtungen bestehen, dass der Käufer nicht bezahlt.

10. Sicherheiten
10.1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Maas. Vorher ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte zu übereignen.
10.2. Für den Fall, dass Maas seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer Maas oder dem/den von Maas zu benennenden Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum befindet von Maas befinden, und diese Dinge wieder mitzunehmen.
10.3. Für den Fall, dass die Ware bei Lieferung nicht bezahlt wird, erteilt der Käufer Maas nun unwiderruflich eine Vollmacht zur Begründung eines Pfandrechts an dieser Ware. Maas wird dem Käufer auf Verlangen mitteilen, für welche Forderungen das Pfand als Sicherheit dient.
10.4. Für den Fall, dass der Käufer die Ware bereits an einen Dritten verkauft und geliefert hat, während die Zahlung noch nicht an Maas erfolgt ist, erteilt der Käufer Maas diese unwiderrufliche Vollmacht und die notwendigen Auskünfte zur Geltendmachung eines Pfandrechts an der Forderung des Käufers dieser Dritte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, schuldet der Käufer Maas ein Bußgeld in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages.

11. Haftung
11.1. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung oder Verarbeitung der von Maas gelieferten Waren durch den Käufer entstehen, ist ausgeschlossen.
11.2. Soweit Maas haftet, beschränkt sich diese Haftung auf die in dieser Bestimmung geregelten Regelungen.
11.3. Die Haftung von Maas für Schäden, die dem Käufer durch verspätete, unvollständige oder unsachgemäße Vertragserfüllung entstehen, ist auf maximal den (Rechnungs-)Betrag beschränkt, den Maas dem Käufer für die gelieferten Waren und/oder für die Ausführung der Arbeiten in Rechnung stellt, in denen der Vertrag ausgeführt wurde Ursache des Schadens liegt.
11.4. Etwaige (trotzdem) von Maas gegenüber dem Käufer geschuldete Entschädigungen werden in keinem Fall den Betrag übersteigen, für den die Haftung von Maas in einem solchen Fall durch die Versicherung gedeckt ist, zumindest jedoch bis zu einem Höchstbetrag von EURO 10.000,00, sofern die genannte Versicherung keinen Versicherungsschutz bietet in diesem Fall würde ich gewähren. Hiervon ausgenommen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Maas.
11.5. In dieser und den folgenden Bestimmungen dieses Artikels umfasst „Maas“ auch seine Mitarbeiter sowie alle von ihm mit der Ausführung des Auftrags beauftragten Dritten.
11.6. Maas haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Käufer seinen Informationspflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
11.7. Darüber hinaus haftet Maas nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter verursacht werden, die der Käufer bei der Ausführung der Bestellung in Anspruch genommen hat.
11.8. Maas ist jederzeit berechtigt, den Schaden des Käufers so weit wie möglich zu begrenzen oder auszugleichen, wozu der Käufer seine volle Mitwirkung leisten wird.
11.9. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen oder nach Möglichkeit wiedergutzumachen.
11.10. Maas haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation. Hiervon ausgenommen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Maas.

12. Höhere Gewalt
12.1. Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran aufgrund eines Umstands gehindert werden, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder allgemein anerkannter Meinungen in ihrer Verantwortung liegt.
12.2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die Maas keinen Einfluss hat, die Maas jedoch nicht erfüllen kann seine Verpflichtungen. Dazu zählen auch Streiks im Unternehmen von Maas.
12.3. Im Falle höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
12.4. Führt ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung des vereinbarten Termins oder der vereinbarten Frist, hat der Käufer das Recht, den betreffenden Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Diese Kündigung erstreckt sich nicht auf bereits gelieferte Waren; diese sind gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Maas zu zahlen.

13. Aussetzung und Auflösung
13.1. Wenn der Käufer einer Verpflichtung gegenüber Maas nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, wenn der Käufer für insolvent erklärt wurde oder ein entsprechender Antrag beim Gericht gestellt wurde, wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt hat Maas ist berechtigt, die Erfüllung aller seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn das Unternehmen des Käufers stillgelegt oder liquidiert wird, die Ware des Käufers gepfändet wird oder der Käufer unter Pfändung oder Pfändung gestellt wird gegenüber dem Käufer zu kündigen oder den Vertrag mit dem Käufer zu kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder einem gerichtlichen Eingreifen bedarf und ohne zur Zahlung von Schadensersatz ganz oder teilweise verpflichtet zu sein; dies alles unbeschadet der übrigen Rechte von Maas, einschließlich derjenigen auf Schadensersatz Schäden.

14. Haftungsausschluss
14.1. Der Käufer stellt Maas von Ansprüchen Dritter aus dem von Maas abgeschlossenen Vertrag frei, wenn und soweit Maas dem Käufer hierfür nicht nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet.

15. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
15.1. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich der Richter am Geschäftssitz von Maas zuständig, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
15.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Maas und dem Käufer gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Standort
16.1. Diese Bedingungen wurden beim Büro der Handelskammer in Tilburg hinterlegt.
16.2. Es gilt stets die zuletzt eingereichte Fassung bzw. die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

x

Noch kein Konto?

Ein Konto beantragen